Hirschkäfer (Lucanus cervus (Linnaeus, 1758))
EU-Code: 1083
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von alten, lichten Laubwaldbeständen (v.a. Eichen- und Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (v.a. Umbau in strukturarme Bestände (z.B. Nadelwälder), großflächige Kahlhiebe (>0,3 ha), Entfernen von starkem Alt- und Totholz, Baumaßnahmen).
- Verlust von (potenziellen) Brutbäumen/Brutsubstraten (Wurzelstöcke, Stubben, anbrüchige Laubbäume) durch Stubbenrodung, Entnahme von physiologisch geschwächten oder anderweitig geschädigten Altbäumen, toten Bäumen sowie intensive forstwirtschaftiche (d.h. tiefe) Bodenbearbeitung.
- Durchführung von Baumfällungen, Baumschnitt, baumchirurgischen Maßnahmen (z.B. Parks, Alleen, Einzelbäume).
- Verschlechterung der besiedelten Lebensräume durch Biozide in Laubmischwäldern und Parkanlagen.
- Tierverluste (Larven, Puppen, Imagines) durch natürliche Fressfeinde (v.a. Wildschweine) und durch den Straßenverkehr.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern (v.a. Eichen- und Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha).
- Erhöhung des Zieldurchmessers bzw. des Erntealters der Bäume (>160 Jahre für Buchen-, >200 Jahre für Eichenwälder); ggf. Erhöhung des Laubholzanteils in Nadel- und Mischwäldern.
- Erhaltung und Förderung von alten Baumgruppen, Baumreihen und Solitärbäumen in der Feldflur sowie in Parkanlagen (v.a. Eichen).
- Erhaltung von geeigneten Brutbäumen/Brutsubstraten (v.a. keine Stubbenrodung) sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume (v.a. sonnenexponierte Bäume mit großen Mulmhöhlen an Bestandsrändern).
- Ggf. Freistellen eingewachsener Brutbäume.
- Ggf. gezielte Nachpflanzung von Stiel- und Traubeneichen in Parks, Alleen, an Wegrändern und Wäldern als zukünftige Brutbäume. .
- Ggf. übergangsweise Anlage von „Brutmeilern" (z.B. künstliche Moderstöcke aus Eichen-Häcksel, Volumen nicht unter 2 m3) als Ersatz-Entwicklungshabitat der Larven, im Sinne einer Überbrückungsmaßnahme.
- Verzicht auf Baumfällungen und Baumchirurgie in Vorkommensgebieten; ggf. fachkundige baumchirurgische Stützung der besiedelten Bäume und Baumruinen .
- Reduzierung der Schadstoffeinträge im Bereich der Vorkommen (keine Biozide)