Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale (Charp.,1840))
(Syn.: Agrion mercuriale (Heyer), Agrion mercuriale (Charpentier, 1840), Coenagrion castellani)
EU-Code: 1044
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung der Lebensräume (v.a. Gewässerausbau, Verrohrung, Überbauung).
- Zerstörung der Gewässersohle (v.a. Befestigung, Schüttung) sowie Verschlammung und Verlandung (z.B. eingetragenes Mahdgut).
- Verringerung der Wasserführung und Trockenfallen (v.a. Staustufen, Grundwasserabsenkung, Wasserentnahme); Verminderung oder Erhöhung der Fließgeschwindigkeiten.
- Umwandlung von Grünland in Ackerflächen (v.a. Mais) sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Gewässer.
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen).
- Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Gewässersohle sowie von Böschungen (z.B. Grund- bzw. Sohlräumungen, vollständiges Ausmähen).
- Sukzession der Gewässer (v.a. Veralgung, Verkrautung, Schilfaufwuchs, Zuwachsen mit Hochstauden).
- Beschattung der Gewässer durch dichte Ufergehölze oder neue Gehölzanpflanzungen.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung besonnter, basenreicher und sonnenwarmer Wiesenbäche und -gräben mit nicht zu dichter emerser Gewässervegetation sowie durchflossener Kalkquellmoore.
- Verbesserung des Wasserhaushaltes und Aufrechterhalten des natürlichen Wasserdargebotes.
- Erhaltung und Entwicklung von Extensivgrünländern, offenen Grünlandbrachen, Röhrichten und Seggenbeständen entlang der Gewässer.
- Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen durch Anlage von Uferrandstreifen (beidseitig 10 m, extensive Pflege; keine Düngung, keine Biozide im Gewässerumfeld).
- Schonende Gewässerunterhaltung (zeitlich versetzte Bearbeitung in Teilabschnitten oder nur einer Gewässerseite, Einsatz schonender Geräte, Entkrautung ist einer Räumung vorzuziehen).
- Entkrautung:
nur nach Bedarf abschnittsweise alle 2-3 Jahre
Erhaltung 5-10 m²-großer Vegetationsbestände
Verwendung von Mähkörben, keine Grabenfräsen
Entfernung des Mähgutes aus dem Gewässerbett.
- nur nach Bedarf abschnittsweise alle 2-3 Jahre
- Erhaltung 5-10 m²-großer Vegetationsbestände
- Verwendung von Mähkörben, keine Grabenfräsen
- Entfernung des Mähgutes aus dem Gewässerbett.
- Räumung:
nur nach Bedarf abschnittsweise alle 4-5 Jahre
nur dicht bewachsene Abschnitte >95% Deckung
keine Sohlvertiefung, nur Entnahme der Auflage
Verwendung von Löffelbaggern.
- nur nach Bedarf abschnittsweise alle 4-5 Jahre
- nur dicht bewachsene Abschnitte >95% Deckung
- keine Sohlvertiefung, nur Entnahme der Auflage
- Verwendung von Löffelbaggern.
- Böschungsmahd:
1/3 ungemähter Böschung belassen
Mahd von August bis Mai
Verwendung von Balkenmähern, keine Mulchgeräte
Abtransport des Mähgutes.
- 1/3 ungemähter Böschung belassen
- Mahd von August bis Mai
- Verwendung von Balkenmähern, keine Mulchgeräte
- Abtransport des Mähgutes.
- Ggf. Röhrichtmahd und Böschungsmahd als Pflegemaßnahme bis Mitte Mai.
- Ggf. Entfernung oder Rückschnitt gewässerbegleitender Gehölze.