Flussperlmuschel  (Margaritifera margaritifera (LINNAEUS 1758))

EU-Code: 1029

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässerstrukturen (v.a. Gewässerausbau, Verrohrungen, Querverbau, Ufer- und Sohlbefestigung, Sohlvertiefung).
  • Verschlechterung der Substratverhältnisse der Gewässersohle mit Sauerstoffmangel im Sediment (Schwebstoff-Frachten, Verschlammung, Sanddrift).
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen).
  • Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Gewässersohle (v.a. Grund- bzw. Sohlräumungen, Verwendung von Mähkörben an Uferrändern).
  • Nutzungsaufgabe bzw. Nutzungsänderung der an die Gewässer grenzenden Wiesen. (Grund: Der Eintrag von organischem Wurzelmaterial aus ufernaher Wiesen vor allem des Wiesenfuchsschwanzes (Alopecurus pratensis) ist bedeutend für den Aufbau der Kalkschale der Jungtiere.)
  • Anlage von Fichtenmonokulturen im Umfeld der Gewässer. (Grund: Der Eintrag von Nadeln fördert die Versauerung des Bodens und der Gewässer.)
  • Veränderung der natürlichen Fischfauna sowie Rückgang von Wirtsfischen (v.a. Fischbesatz, fehlende Durchgängigkeit, Beseitigung von Unterständen).
  • Freizeitnutzung mit mechanischer Gefährdung durch Kanuten, Sportfischer usw..
  • Tierverluste durch Bisamratten.
  • „Überalterung" der Populationen infolge mangelnder Reproduktion und fehlender Jungmuscheln

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von nährstoffarmen, schnellfließenden, kalkarmen, sauerstoffreichen Bächen mit einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik und hoher Gewässergüte.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes sowie der Gewässerstruktur und der Gewässersohle (z.B. Erhalt offener kiesiger Strukturen).
  • Wiederherstellung der Durchgängigkeit geeigneter Fließgewässer (v.a. Rückbau der Wehre zu flachen, rauen Rampen).
  • Sicherung und Verbesserung der Wasserqualität in und oberhalb der besiedelten Gewässerabschnitte und deren Einzugsgebiet (z.B. keine Abwasserzuflüsse). (Limitierende Faktoren: hohe Konzentration an Stickstoffverbindungen, geringer Sauerstoffgehalt, bei Jungmuscheln zudem Biozide und Schwermetalle).
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Uferrandstreifen und Sandfängen.
  • Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art.
  • Erhaltung und Pflege der Wiesengesellschaften entlang des Gewässers.
  • Erhaltung und Entwicklung von bachbegleitenden Gehölzen zur Gewässerbeschattung in wechselnd durchgängigen oder aufgelockerten Formationen.
  • Keine Anlage von Fichtenmonokulturen im Umfeld der Gewässer. Vermeidung von Trittschäden sowie Regelung von (Freizeit-) Nutzungen.
  • Überwachung und ggf. Verbesserung der Wirtsfischsituation (Bachforelle).
  • Ggf. Bekämpfung der Bisamratte.
  • Bei überalterten Kleinpopulationen ggf. Stützung der Population durch Besatz künstlich mit Muschellarven infizierter Wirtsfische oder nachgezüchteter Jungmuscheln.