Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera (LINNAEUS 1758))
EU-Code: 1029
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässerstrukturen (v.a. Gewässerausbau, Verrohrungen, Querverbau, Ufer- und Sohlbefestigung, Sohlvertiefung).
- Verschlechterung der Substratverhältnisse der Gewässersohle mit Sauerstoffmangel im Sediment (Schwebstoff-Frachten, Verschlammung, Sanddrift).
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen).
- Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Gewässersohle (v.a. Grund- bzw. Sohlräumungen, Verwendung von Mähkörben an Uferrändern).
- Nutzungsaufgabe bzw. Nutzungsänderung der an die Gewässer grenzenden Wiesen. (Grund: Der Eintrag von organischem Wurzelmaterial aus ufernaher Wiesen vor allem des Wiesenfuchsschwanzes (Alopecurus pratensis) ist bedeutend für den Aufbau der Kalkschale der Jungtiere.)
- Anlage von Fichtenmonokulturen im Umfeld der Gewässer. (Grund: Der Eintrag von Nadeln fördert die Versauerung des Bodens und der Gewässer.)
- Veränderung der natürlichen Fischfauna sowie Rückgang von Wirtsfischen (v.a. Fischbesatz, fehlende Durchgängigkeit, Beseitigung von Unterständen).
- Freizeitnutzung mit mechanischer Gefährdung durch Kanuten, Sportfischer usw..
- Tierverluste durch Bisamratten.
- „Überalterung" der Populationen infolge mangelnder Reproduktion und fehlender Jungmuscheln
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung von nährstoffarmen, schnellfließenden, kalkarmen, sauerstoffreichen Bächen mit einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik und hoher Gewässergüte.
- Verbesserung des Wasserhaushaltes sowie der Gewässerstruktur und der Gewässersohle (z.B. Erhalt offener kiesiger Strukturen).
- Wiederherstellung der Durchgängigkeit geeigneter Fließgewässer (v.a. Rückbau der Wehre zu flachen, rauen Rampen).
- Sicherung und Verbesserung der Wasserqualität in und oberhalb der besiedelten Gewässerabschnitte und deren Einzugsgebiet (z.B. keine Abwasserzuflüsse). (Limitierende Faktoren: hohe Konzentration an Stickstoffverbindungen, geringer Sauerstoffgehalt, bei Jungmuscheln zudem Biozide und Schwermetalle).
- Ggf. Reduzierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Uferrandstreifen und Sandfängen.
- Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art.
- Erhaltung und Pflege der Wiesengesellschaften entlang des Gewässers.
- Erhaltung und Entwicklung von bachbegleitenden Gehölzen zur Gewässerbeschattung in wechselnd durchgängigen oder aufgelockerten Formationen.
- Keine Anlage von Fichtenmonokulturen im Umfeld der Gewässer. Vermeidung von Trittschäden sowie Regelung von (Freizeit-) Nutzungen.
- Überwachung und ggf. Verbesserung der Wirtsfischsituation (Bachforelle).
- Ggf. Bekämpfung der Bisamratte.
- Bei überalterten Kleinpopulationen ggf. Stützung der Population durch Besatz künstlich mit Muschellarven infizierter Wirtsfische oder nachgezüchteter Jungmuscheln.