Wiesenpieper  (Anthus pratensis (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A257

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von extensiv genutzten Dauergrünländern, Brachen, Heideflächen, Mooren etc. (u.a. Sukzession, Umbruch in Ackerland).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgrünländern (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage).
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang ungenutzter oder extensiv genutzter Grünlandflächen und Brachen sowie Brutverluste durch landwirtschaftliche Arbeiten (v.a. intensive Düngung, Gülle, Pflanzenschutzmittel, Mahd vor Anfang Juli, hohe Viehdichten).
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten, feuchten Offenlandflächen mit insektenreichen Nahrungsflächen (z.B. Nass-, Feucht-, Magergrünländer, Brachen, Heideflächen, Moore).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Grünländern.
  • Extensivierung der Grünlandnutzung:Mahd erst ab 01.07.möglichst keine Beweidung oder geringer ViehbesatzBelassen von Wiesenbrachen und -streifen (2-4 Jahre)reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
    • Mahd erst ab 01.07.
    • möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz
    • Belassen von Wiesenbrachen und -streifen (2-4 Jahre)
    • reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.